Sonntag, November 08, 2009

Nach dem Giur: Hochzeit unmöglich ?

B"H

Immer wieder höre ich Stories von Paaren, bei denen der eine Teil zum Judentum konvertierte und denen die Hochzeitserlaubnis verweigert wird.

Nicht immer bedeutet ein israelischer Giur (Konversion zum Judentum) auch alle gleichwertigen Rechte, die geborene (selbst säkulere) Juden empfangen. Will ein geborener Jude einen Konvertiten heiraten, gibt es nicht selten Probleme seitens des Oberrabbinates (Rabbanut).

Wer heiraten will, benötigt eine schriftliche Erlaubnis vom Rabbanut und das Amt dafür befindet sich für Jerusalem in der Chavazelet Street, gegenüber vom Zion Square in der Innenstadt. Fand der Giur bei einem fragwürdigen Rabbiner (R. Druckman oder der Yeshiva Nachalat Zvi) statt, so entstehen in der Regel Probleme.
Heiraten zwei Konvertiten, geht normalerweise alles glatt über die Bühne - zumindest wenn das Giurzertifikat stimmt. Kein R. Druckman oder so.

Zum Chaos kommt es immer dann, wenn ein Konvertit einen geborenen Juden in Israel heiraten will. Dann nämlich muss der Konvertit aus seinem etwaigen Heimatland folgendes vorlegen:

  1.  Geburtsurkunde
  2.  Eventuelle Scheidungsurkunde
  3.  Bestätigung des Einwohnermeldeamtes im Heimatland, dass der Antragsteller nicht  anderweitig verheiratet ist.
  4.  Selbige Bestaetigung von der einstigen jüd. Gemeinde sowie Empfehlungsschreiben der Gemeinde / des Rabbiners.
  5. Konversionszertifikat (Te'udat Giur)

Darüber hinaus sollte der Partner des Konvertiten relig. sein oder zumindest diverse Miztwot einhalten. Es wird nachgeprüft und ist der zukünftige Partner als "säkuler" bekannt, wird die Hochzeit in vielen Fällen verweigert und das war's dann auch schon.

Ynet nennt hier nur ein kleines Beispiel, wobei Konversionen, die in der Armee stattfanden, in der Regel nicht akzeptiert werden.

http://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-3801184,00.html

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