Samstag, August 25, 2012

Giraffen sind KOSCHER, aber dürfen wir sie essen ?

B"H

Im 5. Buch Mose, Deuteronomy – Sefer Devarim, listet G – tt den Juden koschere Tiere auf. Erst am vorletzten Schabbat lasen wir in den Synagogen die Thoralesung RE’EH und genau davon ist an dieser Stelle die Rede. In Deuteronomy 14:5 wird, u.a., ein ZAMER (SAMER) als koscheres Tier aufgeführt, welches von Rabbi Sa'adia Gaon und dem RADAK als GIRAFFE identifiziert wird. Eine Giraffe ist also, lt. einiger rabbinischer Meinungen, koscher, doch die Frage ist, ob Juden Giraffen verzehren dürfen.

Ich glaube mich zu erinnern, dass mir ein Leser vor langer Zeit einmal genau diese Frage stellte und ich schätze, dass ich ihm damals eine ähnliche Antwort gab, wie heute an dieser Stelle. Giraffen werden deswegen als koscher betrachtet, weil sie Widerkäuer sind und gespaltene Hufe haben. Unter anderem nennt uns die Thora diese zwei Bedingungen, welche ein koscheres Tier ausmachen. Ein Schwein ist demzufolge nicht koscher, da es kein Wiederkäuer ist, sondern lediglich gespaltene Hufe besitzt. Um jedoch als koscheres Tier zu gelten, muss ein Tier beide Voraussetzungen erfüllen, wie, z.B., die Giraffe.

Eine Ansicht lautet, dass wir die Giraffe dennoch nicht essen dürfen. Weil sie einen ausgesprochen langen Hals besitzt, sei es unmöglich zu bestimmen, an welcher Stelle des Halses der Schochet (jüdischer Tierschächter) die Giraffe schächten soll. Allerdings gilt diese Meinung als unwahr, denn theoretisch kann die Giraffe an jeder Stelle des Halses geschächtet werden.

Der Grund, warum wir dennoch kein Giraffenfleisch essen ist ein ganz anderer: Giraffenfleisch zu verzehren ist nirgendwo in der jüdischen Tradition verankert und deswegen tun wir es bis heute nicht. Ferner ist es kaum möglich, Giraffenfleisch aufzutreiben.

Wer sich intensiver für das Thema interessiert, der kann auf der Site von Dr. Ari Zivotofsky einiges erfahren. 
________________________________

Quellen:

- Sefer Devarim, 14:5 

- Natan Slifkin: "Sacred Monsters", Seite 76

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen