Samstag, November 19, 2011

Darf Essen vor dem Kauf probiert werden ?

B”H 

Rechtlich gesehen mag es ein Problem sein, wenn ein potentieller Kunde an einem Marktstand oder überhaupt Verkaufsstand vorbeikommt und ausliegendes Obst oder anderweitige angebotene Lebensmittel vor dem Kauf erst probieren will. Sind die Weintrauben oder Mandarinen süß oder die Oliven würzig genug ? Normalerweise sollte in einem Laden erst der Verkäufer gefragt werden, ehe man sich bedient. Wie aber betrachtet die jüdische Halacha die Angelegenheit ? Ist es Diebstahl, wenn ich ein oder zwei Weintrauben oder Kirschen esse ? 

Die genau talmudische Quelle muss ich erst suchen, doch glaube ich, dass der Talmud Traktat Bava Metziah (?) diesbezüglich etwas festlegt. Ein potentieller Kunde, welcher ernsthaft beabsichtigt, das entsprechende Kilo Oliven, Kirschen, etc. an einem Stand zu kaufen, darf sehr wohl die Ware im voraus testen bzw. probieren. Kommt jedoch nur so jemand vorbei und will sich umsonst vollstopfen, gilt die Aussage nicht. 


Olivenauswahl auf dem Jerusalemer Machane Yehudah Markt. Oft grabschen Passanten einfach so hinein und angeln sich eine Olive heraus.

Photo: Miriam Woelke

In Israel sieht man besonders auf offenen Märkten Passanten ewig probieren und es ist garantiert nicht immer allzu appetitlich, wenn jeder seine Finger in den Oliven- oder Pommeshaufen steckt und sich etwas herauszieht. Normalerweise sagen die Markthändler nichts, doch wer wirklich einen Kauf beabsichtigt und die beste Ware sucht, der darf lt. Halacha selbstverständlich probieren.

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