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Gemäss der Thora sind Hauteinritzungen, sprich Tätowierungen, für Juden verboten und viele fragen sich daher, was mit einem geschieht, wenn er stirbt und beerdigt werden soll. Hat der Tätowierte in dem Fall ein Anrecht auf eine halachische Beerdigung und wird er einfach so weitab neben dem berühmten “Zaun” begraben ?
Wer die halachische Quelle für Tätowierungen sucht, der findet sie im “Schulchan Aruch – Code of Jewish Law”, Traktat “Yoreh Deah”, Siman 180.
Obwohl es sich bei Tätowierungen um ein biblisches Verbot handelt, ist offenbar kein Fall bekannt, in welchem ein Jude kein halachisches Begräbnis erhielt oder nicht auf einem jüdischen Friedhof beigesetzt worden ist. So jedenfalls las ich es auf einer amerikanischen Halacha Site im Internet.
Bei Holocaust – Überlebende, die in Auschwitz oder anderswo gegen ihren Willen tätowiert worden sind, handelt es sich eh um einen Spezialfall, der kein halachisches Vergehen aufweist.
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