Dienstag, Dezember 22, 2009

Illegale Giur - Geschäfte

B"H

Wegen der Tropper - Affäre in New York kommt das Thema erneut wieder auf:

Inwieweit darf sich ein potentieller Konvertit zum Judentum von einem Rabbiner einwickeln lassen ? Darf oder soll man Geld ausgeben ? Wer garantiert dem Konvertiten ein Zertifikat ? Was ist mit Gegenleistungen ?

In meiner früheren deutschen IKG habe ich da einiges erlebt und miterlebt, wie potentielle Konvertiten voll auf einen Rabbiner abfuhren und ihn ebenso willig mit Geldmitteln und materiellen Gütern bedachten. Offiziell nicht aus dem Grund, am folgenden Tag mit einem Konversionszertifikat beschenkt zu werden, doch vielmals aus Hilfsbereitschaft heraus. Der Gedanke, dass man dem Rabbiner halt nicht so richtig etwas abschlagen kann, wenn er da seine Bitten ablässt, mag in der einen oder anderen Situation sicher eine Rolle gespielt haben.

Was, wenn ein Rabbiner beim Konversionskandidaten auf der Matte steht und um einen Gefallen bittet ?
Man sagt sich "Okay, EINEN Gefallen, wieso nicht ?"
Doch bleibt die Frage: Was, wenn sich die Gefallen in aller Regelmässigkeit wiederholen ?
"Gib mir hier und mach mir da ?"
Kann man da als noch nicht Konvertierter so einfach ablehnen ? Was, wenn der Rabbi mir vor lauter ärger einen Strich durch die Rechnung macht und meine Konversion
absichtlich verzögert bzw. mich ganz rauschmeisst?

Ich kann mir vorstellen, dass da so mancher Kandidat ins Entscheidungsschleudern gerät und s lieber kleinbeigegeben wird anstatt von Beginn an klipp und klar Grenzen abzustecken.
Seinerseits kann ein Rabbiner die Situation ausnutzen, denn der Konversionskandidat hängt ja an ihm dran. Ein kleiner Wink vielleicht, dass ohne besagten Rabbi nichts mehr weitergehe ?
Alles ist möglich und in gewisser Art und Weise sind Konversionskandidaten sicherlich von einem Rabbiner abhängig. Lehnen sie sich auf und wagen es sogar, sich an höherer Stelle zu beschweren, dann steht nicht selten Wort gegen Wort und wem wird da wohl eher geglaubt werden ? Insbesondere, wenn es sich beim dem Kandidaten um eine Kandidatin handelt.
Frauen haben nicht selten das Nachsehen; doch wiederum auch nicht immer, denn es kommt auf die Situation drauf an. Unter anderem darauf, ob über einen Rabbiner nicht schon in der Vergangenheit Beschwerden aufgelaufen sind. Wird Kollege Rabbiner im Kollegenkreis geachtet oder findet ein Munkeln statt ?

In Israel mögen die Grenzen vorteilhafter abgesteckt sein, denn es gibt offizielle reguläre Kurse überwacht vom Rabbanut (Oberrabbinat) oder anderweitigen haredischen Stellen wie der "Edah HaCharedit", zum Beispiel. Beim Jerusalemer Rabbanut nimmt man Beschwerden ernst, auch dann, wenn sie aus dem Ausland kommen sollten. Selbst wenn das Rabbanut keinen direkten Einfluss auf im Ausland lebenden und arbeitende Rabbiner hat, guten Rat kann man sich allemal geben lassen.

Was ein Konversionskandidat nicht machen sollte ?

Vor Jahren berichtete mir eine Konversionskandidatin aus Wien, dass die dortigen Kursteilnehmer Cash an den Rabbiner zahlen mussten. Kein einziger Konversionskandidat habe sich aufgeregt und die verlangte Summe anstandslos gezahlt. Erst als die Frau nach Israel kam und hörte, dass die Rabbanutkurse (bis auf wenige einmalige Gebühren) eigentlich umsonst stattfinden, begannen ihre Zweifel: "Was werde da im Ausland bezüglich der Konversionen zum Judentum eigentlich an Geldgeschäften betrieben ?" Eine weitere Frage: Sieht das örtliche Finanzamt etwas vom dem Cashflow oder fliesst nicht doch alles an der Steuer vorbei ?

Ein Konversionskandidat, vom dem eine Menge Cash verlangt wird, sollte sich bei höheren Stellen erkundigen. Zum Beispiel in Antwerpen.
Nur wie soll man das bewerkstelligen, wenn der Kursrabbiner gute Beziehungen hat und seinen Kollegen, bei denen sich der Kandidat zu erkundigen plant, schnell mit in sein Geschäft
einweiht ? Probleme, die sehr schnell auftauchen können und allgemein ist bekannt, dass ein Kandidat nicht selten das Nachsehen haben kann. Da wird man aus dem Kurs entfernt; vielleicht mit der Begründung, die Mitzwot seien einem egal. Wer will Dem Kandidaten da Glauben schenken, wenn sich einige Rabbiner untereinander absprechen und ihr kleines aufgebautes Machtmonopol zu schützen versuchen ? Tatsache ist, dass einem nach dem Giur mehr geglaubt wird als vorher. Einschlägige Beweise sollten jedoch erbracht werden; Tonbandaufnahmen erweisen sich hier geradezu als unverzichtbar.

Es gibt keine Patentlösung und jeder Konversionskandidat kann auf etwas hereinfallen. Sich scheuen, dagegen anzugehen, sollte er aber nicht. Dann gilt man ggf. als Querulant und sucht sich einen aufrichtigen Kurs im Ausland. Vorzugsweise in Israel.
Ich könnte sämtliche Pros & Cons auflisten, aber im Endeffekt bleibt die Entscheidung an jedem selbst kleben. Inwieweit ist er bereit, etwaige Gegenleistungen zu erbringen ? Dann aber muss das Gewissen eine Rolle mitspielen und in Erwägung gezogen werden, dass wenn sich ein späterer Kandidat über den Rabbiner beschwert und dessen Authorität im Nachhinein aberkannt wird, auch der Giur des "Schweigers" im Einerm ist und ggf. mit aberkannt wird.

Kriminellen Rabbinern sollte der Gar ausgemacht werden und um dies zu bewirken, müssen Beschwerden erfolgen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende !

8 Kommentare:

  1. Anonym6:54 PM

    Guter Beitrag.

    Nur ist es meines Wissens nach so, dass heimliche Tonbandaufnahmen, die in solchen Fällen zwangsläufig "versteckt" geschehen müssten, nach dem in Deutschland geltenden Recht verboten sind und schlimmstenfalls den, der damit versucht Beweise zu führen, selbst vor Gericht bringt.

    So zumindest mein Stand des Wissens.

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  2. B"H

    Wie die allzu genaue Rechtslage dazu aussieht, weiss ich nicht. Im Tropper - Fall jedenfalls haette der Frau niemand geglaubt, wenn sie nicht alles auf Band aufgenommen haette.
    Vielleicht sollte man nicht nur in erster Linie an ein regulaeres Gericht denken, sondern der Fall koennte eventuell vor ein rabbinisches Gericht (Beit Din) gehen. Wobei hierbei nicht der Konversionskandidat den Rabbiner zu einem Beit Din zerrt, sondern ein Beit Din selber den angeklagten Rabbiner zu einer internen Untersuchung einlaedt. Und dabei koennen Tonbandaufnahmen eine Rolle spielen.

    Sollte eine Verurteilung / Strafmassnahme ausbleiben, so gilt der Rabbiner Dank einer Aufnahme immer noch als schuldig.

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  3. Anonym3:23 PM

    Wo beschwert man sich denn in Deutschland über einen Rabbiner? Beim Bet Din? Das ist hier in Köln, oder? Und an wen wendet man sich dort? An einen der in Köln zuständigen Rabbiner?

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  4. B"H

    Ich schaetze einmal, dass es darauf ankommt, ob der Rabbiner orthodox oder reform ist.

    Bei orthodoxen Rabbinern tritt sicherlich die Orthodoxe Rabbinerkonferenz ein, die ja auch im Internet eine Site hat. Allerdings bin ich mir nicht ueber deren Objektivitaet sicher, denn viele der Mitglieder klungeln ggf. miteinander.

    Ich kenne Faelle, bei denen sich bei Chabad oder in Antwerpen beschwert worden ist. Ueber dt. Rabbiner.

    Ansonsten ist es schwer, sich in Laendern mit recht verstrickten Gemeinden zu beschweren, denn man trifft ja immer wieder auf Freunde / Bekannte des Rabbis. Da haben es England, die USA und Israel einfacher. In Deutschland hingegen ist das heikel.

    Zur Not kann man vielleicht etwas ins Internet stellen.

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  5. Anonym9:33 PM

    Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz und die Allgemeine Rabbinerkonferenz sind auch als Deutsche Rabbinerkonferenz zusammengefasst.
    Man sollte sich wohl eher dort beschweren, denn Reformer und Orthodoxe sitzen hier gemeinsam an einem Tisch. Und wer erwartet von Rabbiner Henry Brandt schon krumme Spielchen? Bei Ehrenberg hört man ja eher solche Geschichten...

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  6. B"H

    Die Frage ist, ob ein Reformrabbiner wie Brandt ueberhaupt einen Einfluss auf seine orthod. Kollegen hat. Wahrscheinlich eher nicht, denn die lassen sich gewiss nicht reinreden.

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  7. Anonym12:21 AM

    In manchen Gemeinden könnte vielleicht eine Beschwerde beim Vorstand etwas bringen. Ich habe von zwei Fällen in Deutschland gehört, in denen ein Rabbiner (wahrscheinlich) wegen krummen Sachen bzgl. Giurim eine Gemeinde verlassen musste. Aber das kommt natürlich sehr auf den Vorstand an. Nachteil: Der Rabbiner findet höchstwahrscheinlich trotzdem eine neue Stelle und treibt dann weiter sein Unwesen.

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  8. B"H

    Da hat die Gemeinde einen sehr guten Vorstand, wenn sie einen Rabbiner wegen krummer Geschaefte feuert. Leider geschieht dies viel zu selten.

    In einem Land wie Deutschland moegen sie derlei krumme Praktiken eines Rabbiners herumsprechen, doch wenn ein anderer Rabbiner kommt, der ein "gutes Wort" fuer denjenigen einlegt, dann erfolgt trotz vorheriger Bedenken dennoch eine Neueinstellung. Siehe den Landesrabbiner von Stuttgart !

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