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Cohanim, dabei handelt es sich um die Nachkommen des Hauses Aharon (Bruder des Moshe) und sie waren es, die von G - tt zum Tempeldienst berufen worden sind. Opferungen ausführen und eben fast alles, was mit den beiden Tempeln zu tun hatte. In der messianischen Zeit, wenn es erneut einen Tempel, den Dritten Tempel, geben wird, kommen die Cohanim erneut zum Einsatz.
Wer genau heute noch ein wahrer Nachkomme Aharons ist, läßt sich nicht immer mit Bestimmtheit sagen. In der Regel besitzen die Cohanim Dokumente. Und das über Generationen hinweg. Ferner besteht die Halacha, dass ein Cohen (Tempelpriester) nur gewisse Frauen heiraten darf. Zum Beispiel darf er keine Frau heiraten, die zum Judentum konvertiert ist, sondern lediglich geborene Jüdinnen.
Wie aber sieht es bei der Tochter eines Cohen aus ? Darf sie einen Konvertiten zum Judentum heiraten ?
Die Antwort lautet JA, aber …
Eine Gemara (rabbinische Diskussion) im Talmud Traktat Pesachim 49 wirft die Frage auf, ob es denn so gut sei, wenn eine Jude, der nicht unbedingt die Thoragesetze einhält, die Tochter eines Cohen heiraten solle. Die Antwort darauf lautet, wie zu erwarten, NEIN. Wenn, dann sollte ein Nicht - Cohen zumindest ein weiser gelehrter Jude sein, der die Tochter eines Cohen ehelichen.
Was ist nun aber mit dem Konvertiten ?
Ich kann nur von der heutigen Zeit sprechen und vor ein paar Jahren heiratete ein Konvertit, den ich damals ab und an bei diversen Schabbatfeiern sah, die Tochter eines Cohen. Er kam aus Polen, sie aus Südafrika. Die Ehe ging nach drei Monaten zu Bruch, aber nicht, weil sie die Tochter eines Cohen war.
Bevor die Hochzeit überhaupt stattfinden konnte, untersuchte das Rabbanut (Oberrabbinat) jede noch so kleine Einzelheit. Wo war der Typ konvertiert ? Führt er ein relig. Leben ? War er tatsächlich in seinem nichtjüdischen Leben niemals verheiratet gewesen und falls ja, gab e seine rechtmässige Scheidung ? Diese Frage wird auch anderweitigen Konvertiten zum Judentum gestellt, die einen geborenen Juden heiraten wollen und hier heisst es, Dokumente aus dem Heimatland vorzulegen. Zum Beispiel eine Bescheinigung vom Standesamt daheim, welche Auskunft über den Personenstatus gibt. Falls notwending, ggf. auch die Scheidungsurkunde.
Der Konvertit wurde auf Herz und Niere geprüft und immer ein wenig mehr als andere, bevor er die Cohentochter heiraten konnte. Von Anfang an aber wollten ihn die Eltern der Braut nicht in der Familie und daran ist letztendlich die Ehe gescheitert.
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