Dienstag, November 10, 2009

Die 39 verbotenen Tätigkeiten am Schabbat

B"H

Die Mischna (mündliche Überlieferung G - ttes an Moshe) im Talmud Traktat Schabbat 73a nennt 39 verbotene Tätigkeiten am Schabbat. In der hebräischen Fachsprache wird dies "Lamed Tet (39) Melachot" genannt.

Diese 39 Tätigkeiten (Arbeiten) leiten sich aus dem Aufbau des Mischkan (Tabernakel) in der Wüste ab. Siehe hierzu Exodus (Schemot) 20:10 !
Obwohl die Thora lediglich angibt, dass am Schabbat nicht gearbeitet werden darf, folgen wir der Tradition, welche die 39 Tätigkeiten festlegte. Das Mischkan durfte am Schabbat nicht auf - oder abgebaut werden und damit ergibt sich, dass die bestimmten Arbeiten an dem Tage nicht ausgeführt werden dürfen.

Das Komplizierte hieran ist sicher für viele, dass diese genau definierten Tätigkeiten nochmals in Hunderte Untergruppen verteilt werden. Ein Beispiel, welches ich schon zuvor nannte, war das "Pflügen". Nicht, dass hier mit einem Pflug an die Sache herangegangen werden muss. Das Füsseabtreten auf einer Matte ist am Schabbat verboten, eben weil diese Untergruppe in die Hauptgruppe "Pflügen" fällt.


Die 39 Hauptgruppen nennen wir "Melachot" ("Melacha" im Singular) und die daraus folgenden unendlich erscheinenden Untergruppen heißen "Toladot" ("Toladah" im Singular).
Die Gemara (rabbinische Diskussionen) im Talmud Traktat Bava Kamma 2a stellt die Frage, ob es denn einen Unterschied in der Strafe der verschiedenen Gruppen gibt.
Sagen wir, jemand plügt kein Feld am Schabbat, sondern tritt sich die Schuhe auf einer Fussmatte ab. Hat derjenige dann nicht zumindest die Hauptgruppe eingehalten und nur die Untergruppe missachtet ?
"Nein, sagt die Gemara, beide Gruppen sind von gleicher Relevanz !

Die insgesamt 39 verbotenen Tätigkeiten am Schabbat lauten: 

1. Das Anpflanzen / Pflanzen
Die Israeliten pflanzten in der Wüste diverse Pflanzen an, um so den Rohstoff zum Färben von Vorhängen des Mischkans, etc. zu gewinnen.
Man kann argumentieren, dass selbst wenn ich die Pflanze am Schabbat einpflanze, sie mindestens bis zum Abend (nach Ausklang des Schabbat) noch keine nennenswerten Wurzeln geschlagen hat. Dennoch ist jemand verantwortlich dafür, dass die Pflanze Wurzeln schlagen wird, denn der Prozess hierzu beginnt am Schabbat.

2. Das Pflügen
Jedes Bearbeiten der Erde ist somit ebenso verboten.


3. Ernten
Jede Tätigkeit, in der man am Schabbat eine wachsende Pflanze / Frucht von seinem Standort entfernt / pflückt, ist verboten.

4. Sammeln / Einsammeln
Die Ernte einsammeln ist verboten.

5. Das Dreschen
Die Spreu vom Weizen trennen ist am Schabbat untersagt.


6. Sieben / Getreide säubern


7. Aussuchen / Heraussuchen
Wer z.B. beim Schabbatessen sitzt, sollte nicht anfangen, in seinem Essen zu stochern und das heraussuchen, was er nicht mag.

8. Das Mahlen von Getreide

9. Nochmals das Sieben
Bereits gereinigtes Mehl sieben


10. Kneten (von Teig)

11. Backen
Gebacken wurde während dem Aufbau des Mischkans nicht, stattdessen wurden Kräuter gekocht, ob so Farbe zum färben von Stoffen zu gewinnen (der Talmudkommentator Raschi).

12. Das Scheren von Wolle
Wolle von einem toten oder lebenden Tier abscheren, ist am Schabbat untersagt.


13. Weissen
Dies beinhaltet, die Wolle in einem Fluss auszuwaschen.


14. Die Wolle zum Spinnen vorbereiten

15. Das Färben

16. Das Spinnen von Wolle


17. Die Wolle zum Weben vorbereiten.
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Fortsetzung folgt …

Mancher Leser wird jetzt fragen, was das alles mit mir heute zu tun hat. Webe oder schere ich etwa Schafe ?
Hinterher aber werden wir sehen, was genau diese Hauptkategorien mit den aus ihnen folgenden Untergruppen gemein haben.

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