Fisch gebacken in Kokosnussmilch
B”H
Im 3. Buch Moses (Leviticus – Sefer Vayikra) gibt G – tt den Juden die Kaschrutgesetze, denn Er will, dass Sein Volk nur koscheres Essen zu sich nimmt. In Vayikra (Leviticus) 11:9 heisst es, dass alle Fische, die Schuppen und Flossen besitzen, koscher sind und wir sie verzehren dürfen. Weiter heisst es in Vayikra 11:10, dass jene Meereslebewesen, die weder Flossen noch Schuppen besitzen, nicht koscher und somit nicht gegessen werden dürfen.
Was aber ist, wenn ein Fisch entweder nur Flossen oder nur Schuppen besitzt ? Ist er dann trotzdem koscher oder doch nicht ?
Die Mischna (G – ttes mündliche Gesetzesüberlieferung am Berg Sinai) im Talmud Traktat Chullin 66 legt fest, dass ein Fisch Schuppen UND Flossen haben muss, um als koscher zu gelten. Rabbinische Zusatzkommentare diskutieren, u.a., die Bedeutung der Schuppen. Beispiel: Vor dem Verzehr sollten die Schuppen mit einem Messer entfernt werden. Gesetz dem Fall, dass die Schuppen Bestandteil des Körpers sind und sich somit nicht mit einem Messer abkratzen lassen, ist es fraglich, ob diese Schuppen dann wirklich als Schuppen gelten und der Fisch damit nicht doch in die Kategorie “unkoscher” fällt. Normalerweise jedoch lassen sich jene Fische mit Schuppen und Flossen, die wir auf den Märkten kaufen, leicht mit dem Messer herunterkratzen.
Was dagegen nicht koscher und somit im Judentum verboten ist, ist der Verzehr von Muscheln, Shrimps, Krabben, Tintenfisch, Krebse, Aale oder Garnelen.
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