Montag, März 21, 2011

Ein Tier vor einem Gasthaus abstellen



B”H

Die nun folgende Aussage des Talmud Traktates "Avodah Zarah" (Götzendienst) 22a mag so ziemlich “antik” klingen und in unserer heutigen modernen Zeit absolut überflüssig wirken. Trotz aller Vermutungen jedoch, ist die Aussage höchst aktuell, denn selbst auf Youtube sehen wir, wie diverse Leute derlei Praktiken immer noch nachgehen.

Die Mischna (mündliche Gesetzgebung G – ttes an Moshe auf dem Berg Sinai) lehrt, dass ein Jude seinen Esel, sein Kamel oder sein Pferd keinem nichtjüdischen (nochri) Gastwirt anvertrauen soll, da Letzterer sich eventuell an dem Tier sexuell vergeht. Erreicht ein Jude am Abend mit seinem Lasttier ein nichtjüdisches Gasthaus und plant eine Übernachtung, so soll er sich selbst um sein Tier kümmern und es nicht dem Wirt anvertrauen.

Hört sich seltsam an ?

Sex mit Tieren war in der Antike weit verbreitet und der Talmud Traktat Sanhedrin lehrt, dass selbst Bilam Sex mit seiner Eselin hatte.

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