Donnerstag, Februar 17, 2011

Das Sitzen auf einem Grabstein

B”H

Die Gemara (rabbinische Diskussionen) im Talmud Traktat Sanhedrin 48a lehrt uns, wenn eine Person einen Grabstein auf ein Grab stellt, der Stein zur “verbotenen Zone” wird. Bedeutet dies u.a., dass man auf dem Grabstein weder sitzen noch sich anlehnen darf ?

Der Tur zitiert Rabbeinu Yeshaya, welcher die Nutzung eines Grabsteines für persönliche Belnage verbietet. Weitere halachische Quellen besagen, dass das Sitzen oder sich an einen Grabstein anlehnen eben aus jenem Grund verboten ist.

Andererseits zitiert den Tur seinen Vater, den Rosh, Rabbi Asher ben Yechiel, welcher die Nutzung des Grabsteines erlaubt, denn der allein der Grabstein markiere ein Grab und somit ist er nicht direkter Bestandteil des Grabes. Offensichtlich war das zu Zeiten des Gemara vor 2000 Jahren anders, denn da war der Grabstein noch bestandteil des Grabes. Heute hingegen ist dem nicht mehr so.

Weitere Kommentatoren teilen die gleiche Meinung, denn in der heutigen Zeit diene der Grabstein lediglich als Zierde des Grabes sowie der Ehrung des Toten. Es bestehen sogar halachische Aussagen, dass der Grabstein einst aufgestellt worden sei, um Leuten die Möglichkeit zu geben, darauf zu sitzen oder sich anzulehnen. 

Die Halacha besagt, dass an Orten, an denen es nicht zur Gepflogenheit gehört, auf einem Grabstein zu sitzen, das Sitzen vermieden werden sollte. Ferner sollte der Tote geehrt werden und da macht sich ein Sitzen auf dem Grabstein nicht so gut.

Was mir hier fehlt ist eine Erwähnung einer eventuellen Unreinheit (von Toten). Jüdische Friedhöfe in Israel sind teilweise so dicht mit Gräbern versehen, dass kaum mehr Platz ist, durchzukommen. Was ich zumindest immer versuche ist, auf keinen Grabstein zu treten. 


Der antike jüdische Friedhof in Zfat (Safed) / Nordisrael. 
Photo: Miriam Woelke

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