Samstag, Februar 26, 2011

Dürfen Thoralehren anonym veröffentlicht werden ?

B”H

Unmengen von Blogs veröffentlichen ihre Thoralehren anonym und hierbei beziehe ich mich auf zumeist englischsprachige orthodoxe Juden. Schon der Talmud (in diesem Fall der Traktat BECHOROT 31b) stellte die Frage, ob Thoralehren anonym veröffentlicht werden dürfen.

Die Gemara (rabbinische Diskussionen) verweist auf Rabbi Sheshes, der sich aufregte, dass ein Besucher seiner Vorträge nicht darauf hinwies, dass die Lehren ursprünglich von seinem Lehrer Rabbi Sheshes stammen. Die Gemara erklärt, dass Rabbi Sheshes wollte, dass sein Name genannt wird, wenn seine Lehren weitergegeben werden. Wenn Rabbi Yochanan lehrte, so erwähnte er stets die Quelle der Thoraauslegungen, die er weitergab. Beispiel: “Im Namen von Rabbi Schimon bar Yochai” etc. Es besteht eine Meinung, dass wenn der Name eines weisen Thoraschülers im Zusammenhang mit seinen Lehren erwähnt wird, wird die Situation so betrachtet als habe der selbst schon verstorbene weise Thoraschüler seine Auslegung selbst gesagt. In dem bestimmten Moment. Diesem Prinzip folgend sollte ein weiser Thoraschüler seine Thoratexte nicht anonym veröffentlichen, um dieses S’chut (Verdienst, Anerkennung) nicht zu verlieren.

Eine anders lautende Meinung hierzu lautet, dass jemand JA seine Lehren anonym veröffentlichen kann, denn G – tt kennt den Autor und gibt diesem seinen zustehenden Verdienst (Anerkennung).

Rabbi Sheshes jedoch regte sich deswegen auf, da er seine weitergegebenen Lehren gefährdet sah, nicht genügend anerkannt zu wissen. Hätte sein Schüler die Lehren im Namen von Rabbi Sheshes wiedergegeben, dann wären die Zuhörer beeindruckt gewesen und hätten die Lehren selbstverständlich als Authorität verstanden.
Rabbi Israel Me’ir Kagan veröffentlichte sein berühmtes Werk “Chafetz Chaim” anonym und G – tt lässt Ihm dennoch seine verdiente Anerkennung zukommen.

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