B”H
Zufällig fand ich diese Gemara (rabbinische Diskussion) im Talmud Traktat Bechorot 30. Die Gemara an dieser Stelle bestimmt, dass ein Konvertit zum Judentum ALLE auf ihn zutreffenden Mitzwot (Thoragesetze) bereit sein muss, anzunehmen. Ohne jegliche Ausnahme.
“Mitzwot auf ihn zutreffend” deswegen, weil kaum ein Jude imstande ist, alle 613 Thoramitzwot zu erfüllen. Nicht, dass er dazu nicht in der Lage ist oder ein Gesetz ablehnt, sondern weil viele der Mitzwot lediglich auf Cohanim (Tempelpriester) zu treffen oder nur dann ausgeführt werden können, wenn der Dritte Tempel steht.
Was sagt die Halacha dazu, wenn ein Konvertit die Mitzwot auf sich nimmt, doch in seinem tieferen Inneren weiß, dass er bei gewissen Gesetzen scheitern wird ? Ist die Konversion zum Judentum in dem Falle immer noch gültig ?
Der “Achi’ezer” legt fest, dass die Konversion dann gültig ist, wenn der Konvertit bereit war, die Mitzwot auszuführen, doch sich darüber im Klaren ist, dass er manchmal verleitet wird, zu scheitern. Die Basis der Thora muss er einhalten, doch sobald er im Vorfeld plant, Thoragesetze zu brechen (wie den Schabbat oder die Koschergesetzte), wird dies nicht als volle Akzeptanz der Thora angesehen und die Konversion ist ungültig.
Der Rambam kommentierte zum Thoravers (Deuteronomy 27:26) “Verflucht sei der, welcher die Thora nicht einhält”: Wenn eine Person die Gültigkeit der Thora in Frage stellt bzw. anzweifelt, ist er verflucht.
Der “Devar Avraham” sieht die Angelegenheit wesentlich strenger und sagt, dass ein Konvertit zum Judentum, der im voraus weiß, dass er die Thora nicht ganz halten wird / kann, eine ungültige Konversion hinter sich bringt.
Zumindest ein Leser googelte auf diesem Blog mehrfach die Frage, ob Homosexuelle zum Judentum konvertieren können. Auch hier lautet die Antwort, dass eine derartige Konversion ungültig ist, sobald der Homosexuelle seine sexuellen Aktivitäten nach der Konversion wieder aufnimmt, denn Homosexualität unter Männern ist, lt. der Thora, verboten.
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