Montag, März 12, 2012

Der Regenschirm am Schabbat

B"H 

Im Judentum kennen wir das Prinzip der "39 verbotenen Tätigkeiten am Schabbat". Eine beliebte Frage diesbezüglich lautet, ob ein Jude an einem verregneten Schabbat einen Regenschirm aufspannen und benutzen darf ? 

Die halachische Antwort hierauf lautet NEIN. Sollte es am Schabbat auch noch so regnen, ein Jude darf keinen Schirm aufspannen. 

Wie aber verhält es sich, wenn der Regenschirm schon vor Schabbatbeginn aufgespannt wird ? Darf der Jude dann mit dem Schirm draussen herumlaufen ? 

Halachisch wird das Aufspannen eines Regenschirmes mit dem Aufbau eines Zeltes verglichen. Dadurch, dass die Ösen des Schirmes richtig einhaken und somit der Schirm aufgespannt bleibt, verhält es sich wie mit dem Aufbau eines Zeltes. Mit dem Aufspannen eines Regenschirmes baut man sich sozusagen sein eigenes Zelt. Selbst in dem Fall, wenn der Schirm vor Schabbat schon aufgespannt wurde, darf dieser am Schabbat selbst nicht benutzt werden. Der Benutzer würde an jedem Platz mit dem Schirm ein neues Zelt bauen, denn er will den Schirm als eine Art Zelt über sich benutzen. Und BAUEN ist am Schabbat verboten, denn die Tätigkeit fällt in die Kategorie der "39 verboteten Tätigkeiten am Schabbat". 

Ferner darf ein Schirm am Schabbat ohne Eruv eh nicht getragen werden. 
(Talmud Schabbat 138a)

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