Sonntag, März 29, 2009

Chametzverkauf an Pessach

B"H

Alle Jahre wieder dieselbe Diskussion: Einige Jerusalemer Restaurants sind einfach nicht bereit, ihren Chametz - Betrieb an Pessach einzustellen und verkaufen auch weiterhin Getreideprodukte. Dabei gibt es ein biblisches Verbot (Deoraita), welches einem Juden den Chametz (Produkte aus Getreide wie Weizen, Hafer, Buchweizen, Gerste, Roggen) ausdrücklich verbietet:

Exodus (Schemot) 12:17:
"Du sollst kein Chametz oder Sauerteig sehen und
sieben Tage lang soll kein Chametz in Deinem Haus aufgefunden werden".


Exodus 13:3:
"Kein Chametz konsumieren".

Wir sind verpflichtet, die traditionellen Pessach - Mazzot zu verzehren und keinen Sauerteig. Zwar bestehen die Mazzot zwar auch aus Weizen und Mehl, doch wurden diese in einem Zeitraum von 18 Minuten gebacken und somit setzte kein Gärungsprozeß ein.

Jegliches Chametz, was sich kurz vor Pessach noch in jüdischem Besitz befindet, muss entweder vernichtet (verbrannt oder weggeworfen) oder an einen Nichtjuden verkauft werden. Bäckereien, zum Beispiel, verkaufen symbolisch ihr Chametz an Nichtjuden wie die drusischen Gemeinden. Jedes Jahr übergeben israelische Oberrabbiner dem Oberhaupt der Drusen ein symbolisches Zertifikat, welches den Drusen das Chametz überschreibt. Solange, bis Pessach wieder vorüber ist. So behalten Großbetriebe ihr Chametz, sind jedoch an Pessach geschlossen und das Chametz gehört symbolisch betrachtet nicht dem jüdischen Besitzer, sondern einem Nichtjuden (wenn es obligatorisch verkauft worden ist). Nach Pessach tritt das vorherige Eigentümerrecht wieder in Kraft und der jüdische Betrieb verwendet das Chametz ganz normal. Findet ein solcher halachischer Chametz - Verkauf an einen Nichtjuden statt, so ist das Chametz nach Pessach koscher. Hierfür wiederum werden extra Zertifikate in den Betrieben / Läden ausgehängt. Wird das Chametz an Pessach nicht verkauft, darf es nach Pessach von Juden nicht mehr verwendet werden, denn es ist nicht mehr koscher ! (siehe hierzu den Schulchan Aruch sowie den Talmud Traktat Pesachim)

Nicht allzu viele Jerusalemer Betriebe verkaufen / verwenden an Pessach Chametz. Es gibt einige Pizzerien und Restaurants, die jedoch ein Bußgeld an die Stadtverwaltung zahlen, sobald sie an Pessach Getreide verkaufen. Hiervon ausgenommen sind nichtjüdische Betriebe, wie die der moslemischen Bevölkerung, zum Beispiel.
Leider gibt es jüdische Betriebe, die ihren Chametzverkauf an Pessach damit rechtfertigen, dass sie in der Zeit mehr Umsatz machen als das ganze Jahr über. Deswegen nehmen die sogar das auferlegte Bußgeld der Stadt in Kauf. Hauptsache der Rubel rollt !

Einige haredische Organisationen sandten nun Schreiben an diverse Jerusalemer Betriebe, an Pessach kein Chametz zu verkaufen. Was in Jerusalem oftmals Erfolg hat, wird in Tel Aviv viel mehr mißachtet, denn dort wird weitgehend mehr Chametz (z.B. Brot) an Pessach verkauft. Wenigstens an Pessach sollte jeder Jude einmal auf Chametz verzichten und ich begreife nicht, wieso das nicht möglich ist. Die biblische Strafe ist verheerend, ist doch sogar vom Ausschluß aus der jüdischen Gemeinschaft die Rede. Nicht aus der eigenen lokalen Gemeinde, doch bei G - tt höchstpersönlich. Der Chametzverzehr an Pessach bringt eine der schlimmsten Strafen mit sich; gar nicht zu reden vom Schaden an der eigenen Neschama (Seele).

Link:

Bericht von der Demo der antizionistischen Edah HaCharedit gegen den Chametzverkauf in Israel

2 Kommentare:

  1. shoshi10:49 PM

    Ja, wie ist das eigentlich:
    Wenn das Restaurant sowieso einem Nicht-Juden gehört, dann kann er während Pessach "business as usual" weitermachen und muss gar nichts verkaufen, oder???

    Es gibt, bei uns in der Diaspora, mehrere koschere Restaurants mit nicht-jüdischen Besitzern. Sie können einfach für die eine Woche den hechscher wegnehmen und chametz verkaufen, oder?

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  2. B"H

    Sehr guter Punkt ! Hier in Israel denkt man, ich eingeschlossen, bei koscheren Restaurants an jued. Besitzer. Und wenn diesbetreffend jemand nichtjued. ist, der scheint dann wohl Araber zu sein.

    Gibt man im Ausland ueberhaupt Hechscherim an nichtjued. Restaurantbesitzer aus ?
    Falls ja, dann wird der Maschgiach alles fuer ihn in die Wege leiten und sicher das Chametz verkaufen und den Laden fuer eine Woche dichthalten.

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