Donnerstag, August 27, 2009

Mezuza und Tefillin Check vor Rosh HaShana

B"H

Am Abend des 18. September beginnt das jüdische Neujahr 5770 (Rosh HaShana). Schon jetzt im Vorfeld werden diverse praktische Vorbereitungen zum Fest getroffen. Darunter auch der Check der Mezuzot an den Türen in einem jüdischen Haushalt sowie der Tefillin (Gebetsriemens). Dort haben alle Türrahmen auf der rechten Seite eine Mezuza; alle, außer der Tür zum Bad & WC.


Die Anbringung einer Mezuza erfolgt zusammen mit einem speziellen Segen. Ein Rabbiner allerdings ist dazu nicht erforderlich, sondern jeder Jude kann seine eigene Mezuza mit Segen anbringen. Manche kleben sie irgendwie an den Türpfosten, andere wiederum nageln sie fest.
In der Mezuza Box befinden sich einige Torahverse, die koscher sein müssen; genauso wie das Papier (Klaf). Bedeutet, dass sie, unter anderem, von einem Sofer Stam (professioneller Schreiber) geschrieben worden sein müssen.

Unterschiede gibt es bei aschkenazischen und sephardischen Juden:
Aschkenazim bringen die Mezuza am rechten Türpfosten quer an, bei Sepharadim hingegen werden sie senkrecht angebracht. Es heißt, dass uns erst der Meschiach wissen lässt, welcher Art der Anbringung die richtige ist.

3 Kommentare:

  1. Anonym8:01 PM

    "Man kaufe eine Sefer-Thora, Tefillin oder Mesusot einem Nichtjuden nicht für mehr als ihren Wert ab, um ihm keinen Anreiz zu geben, solche zu stehlen oder zu rauben; aber für ihren Wert muss man sie kaufen (auch wenn sie [wegen Untauglichkeit] verborgen werden müssen). Wenn der Nichtjude zuviel verlangt, soll man mit ihm verhandeln und mit guten Worten ihm zureden, vielleicht kann man sich mit ihm auf den Wert einigen; wenn er aber bei seiner Meinung verharrt, lässt man sie in seiner Hand (Tor. sah.); man verlange nicht von dem Nichtjuden, er solle sie allzu billig hergeben, dass er nicht zornig werde und sie an einen Ort der Zerstörung werfe.
    (11. Paragraph, Kizzur, Hilchot Sefer Tora usch'ar sifre kodesch)

    Insbesondere nichtjüdische Judaistikstudenten oder jene, die halachisch keine Juden sind, die aber irgendwie irgendwo mit dem Judentum in Verbindung stehen, legen sich mal eine Mezuzah oder Tefillin zu.
    Wenn ich den zitierten Abschnitt richtig verstehe, bin ich zum Schutz derselben verpflichtet, einen Nichtjuden zum Verkauf zu überreden, sofern ich weiß, dass jemand solches besitzt. Zum Schutz, um letztendlich zu verhindern, was der Schluss besagt: damit nichts zerstört wird, das Seinen Namen trägt.
    Und wenn man sie auch aufgrund Untauglichkeit kaufen MUSS, dann darum, weil sie nicht für einen Nichtjuden bestimmt sind.

    Verstehe ich das so richtig?

    Kann das nur nicht ziemlich teuer sein, wenn man einen "ungünstigen" Bekanntenkreis hat?

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  2. B"H

    Meinst Du "man verkaufe" oder man kaufe von einem Nichtjude" ?

    Ich gehe einmal davon aus, dass Du "von ihm kaufen" meinst !

    Insgeheim muss ich Dir sagen, dass kaum ein relig. Jude zu einem Nichtjuden gehen wird, um sich eine Sefer Thora, eine Mezuza, etc. zu kaufen. Es kommt dann vor, wenn man, zum Beispiel auf einem Flohmarkt eine Sefer Thora im Besitz eines Nichtjuden sieht und diese daher kaufen will. Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum man dies bei einem Nichtjuden erledigen sollte. Womit ich nicht abstreite, dass dies nicht so im Kitzur Schulchan Aruch vermerkt ist.

    Zum Schutze der Gegenstaende ?
    Sicher, aber ich bin mir nicht sicher, ob man dazu VERPFLICHTET ist. Garantiert nicht dann, wenn man es sich finanziell absolut nicht leisten kann.
    Dennoch wird vermutet, dass der Nichtjude gewisse Gegenstaende, die mit dem Namen G - ttes versehen sind, nicht gerade sachlich bzw. geeignet behandelt. Er koennte sie wegwerfen oder irgendwo in ein verschmutztes Zimmer stellen.

    Es kommt immer darauf an, wieviel man investieren will und kann. Ich werde einmal nachfragen, ob generell eine absolute Verpflichtung zum Kauf besteht !

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  3. Anonym12:39 PM

    Ansonsten könnte man ja seinem Kreis mitteilen, doch auch die und die darum zu bitten, für entsprechendes Geld an sie zu verkaufen.

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