Sonntag, März 14, 2010

Tierschutz im Judentum, Teil 1



B"H

Neulich fragte ein Leser, wie es sich denn mit der "Jagd im Judentum" verhält. Jagen von Tieren aus sportlichen Gründen heraus ist im Judentum unbekannt und selbst von Esav, dem Sohne Yaakobs, (siehe Bereschit - Parashat Toldot) lernen wir, dass Esav jagen ging, um seinem Vater stets frisches Wild vorzusetzen. Hier ein paar Einblicke zum Thema "Tiere im Judentum".

Den ersten Tierschutz der Welt erfuhr die Welt sicherlich vom Judentum. Die Mischna (g - ttliches Gebot an Moshe auf dem Berg Sinai) im Talmud Traktat Bava Metziah 32a lehrt uns:

"Das Entladen eines Tieres, welches unter seiner Last zusammenbrach, ist eine Pflicht. Wir sollen die Fracht vom gefallenen Tier abladen und, sobald sich das Tier erholt hat und wieder auf seinen Beinen steht, erneut beladen. Selbst dann, wenn das Tier mehrere Male fällt.

Es ist ein Thoragesetz ein Lasttier, welches unter seiner Fracht leidet, zu entladen".

Sieht jemand ein Tier unter seiner Last zusammenbrechen, so ist derjenige verpflichtet, dem Besitzer des Tieres beim Entladen zu helfen. Diesen Vorgang nennen wir "Perika - Abladen" und schon in Exodus (Sefer Shemot) 23:5 lautet es:

Wenn Du den Esel Deines Feindes unter einer Last zusammenbrechen siehst, so helfe dem Tier.

Ferner ist ein Passant genauso verpflichtet, Fracht, die von einem Tier herunterfiel, wieder aufzuladen.

Diese beiden Verpflichtungen werden nach dem ersten Statement ausführlichst in den anfolgenden rabbinischen Diskussionen (bekannt als die GEMARA) definiert:

Es ist ein Thoragesetz, ein Tier, welches unter seinem Cargo leidet, UMSONST zu entladen bzw. dabei mitzuhelfen. Allerdings ist es kein Thoragesetz, dass Tier UMSONST zu beladen.

Rabbi Schimons Ansicht in der hier besprochenen Gemara in Bava Metziah 32a lautet jedoch, dass das Entladen sowohl als auch das Beladen eines Tieres umsonst (ohne Bezahlung) zu verrichten sind ! Mit diesem Statement erfolgt, wie könnte es anders sein im Talmud, ein weit diskutierter Disput (Machloket). Insbesondere ein Disput zwischen den Talmudkommentatoren RAN und ROSCH, die beide einen anderen Talmudtraktat hierbei verschiedenartig auslegen.

In der talmudischen Gemara jedoch geht es erst einmal weiter mit dem rabbinischen Statement, dass das Entladen eines schwer belasteten Tieres umsonst erfolgen muss, während für die Beladung des Tieres ein Lohn verlangt werden kann. Rabbi Shimon jedoch hält dagegen an seiner Meinung fest, dass beide Vorgänge ohne Bezahlung zu erfolgen haben.

Dass, was sowohl der Talmud als auch die Thora sagen wollen ist, dass kein Tier unter einer Last bis zum Zusammenbruch leiden soll. Wir alle sind verpflichtet, einem Tier in Not zu helfen und es nicht zu unnötig zu quälen. 

Beladen meint in diesem Zusammenhang, Beladen mit Maßen und nicht absichtlich überladen.

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