B"H
Wie wir in TEIL1 zu diesem Thema lernten, besteht für einen Juden die Pflicht, beim Entladen eines schwer beladenen Tier (Pferd, Kamel, Esel) mitzuhelfen. In Exodus (Sefer Schemot) 23:5 wird ein Tier erwähnt, welches schwer unter seine aufgeladenen Fracht leidet und dem Beistehenden das Entladen aufgetragen wird. In Deuteronomy (Sefer Devarim) 22:4 wird ein Packtier erwähnt, welches unter der Packlast zusammenbrach und der Cargo aufgrund des Sturzes herabfiel und verstreut auf dem Boden liegt. In diesem Falle wird also von der Pflicht des Beladens gesprochen. Allerdings nur soweit, wie es die Kondition des Tieres zulässt.
Was jedoch hat all das mit der "Jagd im Judentum" oder mit dem Tierschutz überhaupt zu tun ?
Die beiden Auszüge der Thora lehren uns, ein Tier nicht unnötig leiden zu lassen. Das Beladen sowie Entladen sind als Beispiele aufgeführt, doch macht G - tt darauf aufmerksam, dass ein Tier nicht leiden soll (u.a. die Kommentatoren Raschi und Ritva). Keine Tierquälereien soll es geben und die Jagd ist in gegebenem Masse eine solche. Wenn es sich nicht um reine Nahrungssuche handelt, sondern vielmehr um einen Sport.
Nebenbei erwähnt:
Der Talmud Traktat Avodah Zarah (Götzendienst) geht bis ins kleinste Detail auf den Unterschied zwischen Tieren von Juden und Götzendienern ein. Dies beginnt schon damit, wo genau ein Pferd abgestellt werden soll, wenn sich der Besitzer in ein Gasthaus zur Übernachtung begibt. Darf das Pferd eines Juden zusammen mit dem eine Götzendieners in EINEM Stall stehen ?
Bei Götzendiener sollte immer davon ausgegangen werden, dass in antiker Zeit nicht wenige Nichtjuden Sex mit ihren Eseln oder Pferden ausübten. So auch der berühmte Bilam (siehe Parashat Balak), der die Juden verfluchen sollte.
Auch der Kommentator Me'iri geht in seinem Kommentar "Beit HaBechirah" zum Talmud Traktat Bava Metziah 32b ein und legt fest, dass der Abschnitt mit dem Beladen und Entladen eines Tieres auf den Tierschutz im Judentum aufmerksam gemacht werden soll. Tiere sollen nicht leiden und es gilt ihnen zu helfen.
>Keine Tierquälereien soll es geben und die Jagd ist in gegebenem Masse eine solche. Wenn es sich nicht um reine Nahrungssuche handelt, sondern vielmehr um einen Sport.
AntwortenLöschenAber wenn, wie in Deutschland heute üblich, die Jagd sowohl Sport als auch Fleischbeschaffung ist, ist unter diesen Umständen dann die Jagd und Fleisch von Rehen und Hirschen für Juden verboten?
B"H
AntwortenLöschenDas wiederum ist eine Sache der Kaschrut und hier muss ich zum "Schulchan Aruch" schreiten.:-)
Eine zusaetzliche Frage ist, inwieweit die Nahrung wirklich benoetigt wird ? Heisst, ob man selber losjagen oder sich an die Tiefkuehltruhe im Supermarkt wenden sollte ?
Wild ist nicht verboten. Kaschrut gilt nur für Vieh und Geflügel.
AntwortenLöschenB"H
AntwortenLöschenNur bestimmte Arten von Wild sind erlaubt, wie die Thora besagt. Ferner gilt die Kaschrut NICHT nur fuer Gefluegel oder Vieh, sondern fuer alle Lebensmittelbereiche. Vom Geschirr ueber Milch bis hin zum Spuelmittel.
Ich meinte das Schächten.
AntwortenLöschenB"H
AntwortenLöschenDas Schaechten schon, aber Kaschrut besteht nicht nur aus Schaechten.
Das weiß ich, ich meinte hier aber speziell das Schächten, das nur für Vieh und Geflügel gilt.
AntwortenLöschenB"H
AntwortenLöschenAuf Nachfrage liess mich gerade ein Rabbiner der chassidischen Gruppe Karlin - Stolin wissen, dass ein koscheres Tier vor dem Verzehr IMMER erst geschaechtet werden muss.
B"H
AntwortenLöschenInsgesamt sprach ich gestern mit zwei chassidischen Rabbis. Einmal wie gesagt mit Rabbi Yechiel Goldhaber vcon Karlin - Stolin (Jerusalem) und danach mit unserem Baeckereimaschgiach (Koscherexperten) der Chassidut Belz, Schimon Klein.
Beide Rabbis bestaetigten unabhaengig voneinander, dass koscheres Wild geschaechtet werden muss !!!
Wild falle unter BEHEMOT und Behemot beduerfen der Schaechtung !
Der Maschgiach sagte weiter, dass aus irgendeinem Grund Juden kein Wild essen, selbst wenn koscher. Irgendwie sei es nicht unbedingt ihr Brauch.