Donnerstag, September 15, 2011

Ist THOMY Mayonnaise koscher ?


B”H 

Bei einem israelisch – haredischen (ultra – orthodoxem) Forum schnappte ich die Frage auf, ob THOMY Mayonnaise aus der Schweiz koscher sei. Die THOMY Mayonnaise befindet sich tatsächlich auf der schweizer Koscherliste, doch muss anhand der Liste überprüft werden, welche Mayonnaiseart. Nicht alle Mayosorten sind letzten Endes auch koscher. 

Siehe die Liste und die Seiten 35 – 36 ! 

5 Kommentare:

  1. Anonym7:32 PM

    Möchtest du nicht in einem Artikel die deutsche Koscherliste kritisieren?

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  2. B"H

    Ehrlich gesagt: Die deutsche Koscherliste kenne ich gar nicht und als ich in Deutschland lebte, hat sie mich nie interessiert.

    Erstens lebte ich bei meinem letzten Deutschlandaufenthalt von Ende Januar 1998 - Ende Juni 2000 nicht gerade allzu koscher. Als ich aus Jerusalem kam, hatte ich gerade die haredische Gesellschaft verlassen und befand mich am Abgrund. Danach brauchte ich einige Zeit zur Selbstfindung, wie man so schoen sagt.

    Danach lebte ich so vor mich hin und war frustiert, weil ich eine Loesung sah. Gegen Ende meines Aufenthaltes dann besann ich mich auf koscheres Essen zurueck. Woran sich bis heute nichts geaendert hat.

    Aber Du kannst mir ja einmal etwas zur deutschen Koscherliste berichten oder selber etwas schreiben, was ich in den Blog stellen kann !!!

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  3. Anonym11:39 AM

    Leider werde ich dir nicht gut berichten können. Die Liste der ORD habe ich vor einiger Zeit verschenkt, nachdem ich manche Punkte nicht nachvollziehen konnte, habe daher nur noch, was ich mir selbst aufschrieb, ohne dass ich meine Anmerkungen noch genau verstehe :-)

    Der "Newsletter" über Änderungen in der Koscherliste wurde zwar von mir bestellt, allerdings habe ich niemals eine Mitteilung erhalten. Das ist kein Weltuntergang, finde ich aber blöd ;-)

    Beispielsweise verstehe ich nicht, weshalb die Zahnpasten von Theramed alle koscher sein sollten. Es gibt keinen für mich nachvollziehbaren Grund, dass das so ist, weil nach meiner Prüfung der Inhaltsangaben Glycerin enthalten ist, das bei den Schweizern als "meistens nicht erlaubt" gelistet ist und bei der ORD hinten im Büchlein in den grau hinterlegten Kästchen als nicht koscher.

    Wenn ich aber diese angegebenen Inhaltsstoffe als Ausschlusskriterium zur eigenen Überprüfung bei Medikamenten, anderen Lebensmitteln benutzen soll, wie soll ich darauf vertrauen, dass ein von der ORD gelistetes Produkt nicht auch unkoscher ist und sie sich nur vertan haben oder nicht auf dem Laufenden sind? Dann dürfte ich exakt nur die Waren kaufen, die in dieser Liste stehen, und das ohne Verständnis, wer warum dazu gekommen ist, dass gerade diese Produkte koscher seien, während es andere mit derselben Zusammensetzung für mich nicht sein dürften. Ich glaube nicht, dass die ORD in die Produktionsherstellung der deutschen Lebensmittelindustrie verlässlich eingeweiht werden muss, und ich denke auch nicht, dass diese überhaupt ein Interesse daran hat.

    Wann ist jetzt Glycerin erlaubt? Wenn ein Produkt in der Koscherliste steht? Oder doch lieber nur bei einem sicheren Hechscher? ...

    Die Schweizer merken ja an, dass es keine vollkommen verlässlichen Wege sind zu prüfen, ob etwas koscher ist oder nicht. Ich glaube, sie schrieben auch, dass es deshalb so ist, weil nicht alles von den Herstellern angegeben werden muss und die Herstellungsweise schnell umgestellt werden kann.

    Ich kann daraus eigentlich nur schließen, im gewöhnlichen Handel nichts weiter zu kaufen.
    Wozu dann aber noch diese Liste?
    Wenn ich damit nicht zurecht komme, stelle ich ja die ganze deutsche Orthodoxie in Frage.

    Das als ein Beispiel... ich hoffe, es ist bis dahin verständlich.

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  4. Anonym11:40 AM

    In der Koscherliste der Schweizer werden weitaus weniger E-Nummern als nichtkoscher aufgelistet als bei der ORD. Warum werden die anderen Nummern bei den Schweizern nicht erwähnt? Das sind sogar ziemlich viele. Oder warum erwähnt die ORD mehr?
    Weil die Schweizer es für eher ungenau halten und weniger Listengläubigkeit gegeben ist? Oder sind die Deutschen entgegen ihrem Ruf doch genauer?

    Was ich nun leider ganz schlecht erklären kann:
    hinten im Büchlein ist eine kurze Auflistung ausschließlich der Nummern, die nicht koscher sein sollen. Danach folgt eine ausführliche Auflistung mit Angabe der Stoffe, wie sie hergestellt sind. Dort werden, wenn ich meine Notizen richtig verstehe, einige als koscher aufgeführt, die zuvor bei ausschließlicher Angabe der Nummern nicht koscher gewesen sein sollten. Warum? Keine Ahnung. Fehler? Vielleicht, denn es haben sich ja auch ein paar Tippfehler eingeschlichen: doppelte Angaben, falsche E-Nummer.
    Wiederum sind einige in der ausführlichen Liste aufgeführt, die nicht koscher sein sollen, die aber zuvor in der kleinen Liste nicht auftauchen.
    Andere, die bei der ORD nach allein der ausführlichen Liste nur für Pessach nicht geeignet sind, sind bei den Schweizern grundsätzlich als "meistens nicht erlaubt" gelistet.

    Aber was bringt mir das Ganze jetzt, wenn es nicht eindeutig ist? Wozu dann überhaupt solche ausführlichen Listen?

    Vorne in der Liste der ORD findet sich noch eine andere Auflistung, teilweise derselben Dinge. Da war, glaube ich, irgendein Unterschied zwischen Lebensmittelstoffen und Lebensmittelzusätzen gemacht worden. Ohne mich da weiter auszukennen, dachte ich, das vordere müsse dann bestimmt etwas sein, das man gesondert (wo auch immer) zur eigenen Lebensmittelherstellung erhalten kann. Bei Pektin und so noch verständlich, wusste ich bei anderen Sachen gar nicht mehr weiter.
    Einen Reim bekam ich aber auch hier oft überhaupt nicht zusammen. Was bei den Lebensmittelzusätzen koscher war, war bei den Lebensmittelstoffen als zu jeder Zeit nicht koscher verboten gelistet.

    So etwa habe ich es noch in Erinnerung. Vllt kann ja jemand eine Antwort schreiben, der die Liste vorliegen hat und sie versteht.

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  5. B"H

    Ich dachte immer, die Schweiz sei in orthodoxen belangen wesentlich strenger als Deutschland und wenn, dann wuerde ich mich selbst in Deutschland an die schweizer Koscherliste halten. Aber das liegt wohl auch eher damit zusammen, dass ich in Deutschland ueberaus schlechte Rabbinererfahrungen machte und dem ganzen Gemeindegetue soweit wie nur moeglich aus dem Wege gehen taete.

    Was ich an deiner Stelle machen wuerde waere, mich einmal mit den schweizer Verantwortlichen auseinanderzusetzen und dort einfach mal nachfragen. Eine e - mail kann ja nicht schaden.

    Dass deutsche Rabbiner kaum oder gar keine e - mails beantworten, habe ich allerdings schon haeufig erfahren muessen. Leider wird dort auf Anfragen keinerlei Stellungsnahme genommen. Weder vom Rabbiner selbst noch vom Gemeindebuero und die Anfragenden fuehlen sich zumeist abgewimmelt.

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