B”H
Folgender Fall wurde an die haredisch (ultra – orthodox) – litvische Rabbinerauthorität, Rabbi Yosef Shalom Eliyashiv, herangetragen:
Vier Leute standen in einem Fahrstuhl als plötzlich eine fünfte Person hinzukam und auch noch einsteigen wollte. Die Vier warnten die fünfte Person, dass der Fahrstuhl steckenbleiben könne, doch Nummer 5 wollte unbedingt noch mit.
Der Fahrstuhl blieb tatsächlich stecken und es musste ein Reparaturdienst anrollen, um die Passagiere zu befreien.
Die Frage an Rabbi Eliyashiv lautete:
Wer von den Passagieren kommt nun eigentlich für die Reparaturkosten auf ? Die vier Passagiere, die zuerst im Fahrstuhl waren, forderten, dass Nummer 5 die vollen Kosten übernehme, denn schliesslich war alles seine schuld. Die fünfte Person dagegen wollte die Rechnung gerecht unter den fünft Passagieren aufteilen.
Rabbi Eliyashivs Antwort:
Die Person, welche auf den Knopf drückte und den Fahrstuhl in Gang setzte, muss die Rechnung des Reparaturdienstes bezahlen. Dabei sei es unerheblich, ob es Fahrgast Nummer 1, 2, 3, 4 oder 5 gewesen sei. Der Fahrstuhl blieb stecken, da ihn jemand in Gang gesetzt hatte und diese Person ist verantwortlich.
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