Mittwoch, Mai 11, 2011

Tefillin (Gebetsriemen) stehlen und die Konsequenz

B”H

Gestern noch berichtete ich von den Tefillin (Gebetsriemen) und heute kam diesbezüglich gleich eine zweite Frage: Jemand will wissen, wie die Konsequenz für einen Tefillin – Dieb aussieht.

Ganz einfach:
Tefillin sind wahnsinnig teuer und demjenigen, der erwischt wird, droht eine Anzeige wegen Diebstahl.

Tefillin zu klauen und damit gleichzeitig gegen das Verbot “Du sollst nicht stehlen !” zu verstossen, macht sich nicht gerade toll. Plant der Dieb, die Tefillin selbst zu verwenden, dann dürfte sich somit seine Mitzwah des Anlegen von Gebetsriemen erledigt haben. Man kann keine Mitzwah mit gestohlenen Gegenständen ausführen.

Wer sich keine eigenen Tefillin leisten kann, der sollte Freunde / Bekannte fragen, ob er deren Gebetsriemen benutzen darf. Ferner bieten viele Synagogen (jedenfalls in Israel) Tefillin zur Ausleihe zwecks Gebet an. Oder man suche einen Stand der chassidischen Gruppe Chabad (Lubawitsch) auf, und lasse sich Tefillin legen.

Der Tefillinklau wird also geahndet wie jeder andere Diebstahl auch. Und derjenige, der nicht geschnappt wird: G – tt dürfte von dem Diebstahl nicht gerade begeistert sein und seine eigenen Konsequenzen einsetzen.

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