Dienstag, Oktober 13, 2009

Tierschächtungen im Judentum

B"H

Die Thora beinhaltet das Gebot der Opferdarbringungn von Tieren, doch wie genau die Tiere geschlachtet (geschächtet) werden sollen, dies teilte G - tt dem Moshe in der mündlichen Überlieferung mit. Demnach sind die genauen Schächtanleitungen im Talmud zu finden !

Besonders bekannt für diese Inhalte sind die Talmudtraktate "Chullin" und "Zevachim". Im Traktat "Chullin" werden all jene Tierschächtungen beschrieben, bei denen die Tiere einzig und allein zum Verzehr dienen und nicht auf dem Tempelaltar geopert werden. Der Talmud Traktat Zevachim dagegen beschreibt die genaue Vorgehensweise der Tierschächtung, welche als Tempelopferungen vorgesehen sind.


In Chullin finden wir folgende Beschreibungen:

1. Rituelle Tierschlachtungen (Schächten)
2. Tiere mir körperlichen Defekten dürfen nicht geschächtet werden, denn sie sind unkoscher.
3. Was geschieht mit dem Fötus eines geschächteten Tieres ?
4. Mit dem Verbot, dass Mutter und Kind am gleichen Tag geschächtet werden.
5. Mit dem Gebot, dass das Blut eines geschächteten Tieres oder Geflügel bedeckt werden muss.
6. Mit der "Gid HaNashe". Die GID ist ein Nerv, dessen Verzehr Juden verboten ist und deswegen nach der Schächtung herausgenommen wird. Das Verbot geht auf die Stelle in der Torah zurück, in welcher Yaakov mit dem Engel rang.
7. Weiterhin wird das Verbot des gemeinsamen Essens von Milch und Fleisch definiert.
8. Welche Unreinheiten können ein zu schächtendes Tier befallen, welche es letztendlich unkoscher machen ?
9. Welche Teile des geschächteten Tieres an den Cohen (Tempelpriester) gehen.
10. Das biblische Verbot, ein Ei aus einem Vogelnest zu entfernen, ohne die Vogelmutter davongesandt zu haben.

Der Talmud Traktat Chullin beschreibt detailliert, wie ein koscheres Tier definiert und erkannt wird. Doch selbst wenn ein Tier koscher ist gelten nach wie vor einige weitere Verbote:

1. "Ever Min HaChaj" - Einem lebenden Tier ein Körperglied auszureissen und dies verzehren.
2. "Terefah" - Ein koscheres Tier, welches einen schwerwiegenden Defekt aufweist. Beispiel: Der Verlust eines Organes zu Lebzeiten macht ein Tier unbrauchbar für die rituelle Schächtung.
Dieses Gesetz gilt sowohl als auch, wenn der Körperschaden angeboren oder im Verlauf des Lebens (durch den Angriff eines anderen Tieres, zum Beispiel) erfolgte.
3. "Nevelah" - Ein koscheres Tier muss einer rituellen Schlachtung unterliegen, damit Juden es verzehren können. Das Schächten wird in der Fachsprache "Schechitah" genannt.
Ein Tier, welches anderweitig einer anderen Schlachtungsporzedur unterlag wird somit zur Nevelah und ist vom Verzehr ausgeschlossen.


Schechitah - Das rituelle Schlachten

Ein Tier schächten bedeutet im Judentum dem Tier die Luft - sowie Speiseröhre durchzuschneiden. Das Schneiden selbst unterliegt festen Gesetzen. Unter anderem muss der Schnitt mit einem Mal erfolgen und darf nicht zögerlich oder ruckartig ausgeführt werden. Demzufolge darf das Messer keinerlei Rillen oder Unebenheiten ausweisen, welche eventuell am Hals des Tieres hängenbleiben und der Schochet (Schächter) am Hals des Tieres zieht und das Tier leiden lässt. In Fällen, wo dies passiert, wird das Fleisch automatisch unkoscher und nicht verzehrt. Außerdem sind während des Schächtvorganges folgende Verfahrensweisen verboten:


1. Während des Schnittes wird keine Pause gemacht.
2. Das Messer darf nicht in den Hals des Tieres hineingestochen werden.
3. Das Schneiden an der falschen Stelle bzw. das Ansetzen an der falschen Schneidestelle am Hals des Tieres.

Nicht jeder darf einfach so drauf los schächten, sondern hierfür gibt es ausgebildete Schochtim. Weiterhin werden für Geflügel extrem kleine und scharfe Messer verwendet, für andere Tiere hingegen gibt es große Messer.

2 Kommentare:

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