Montag, Februar 23, 2009

Yibum


Gesetze für die Chalitzah

B"H

Beim Yibum handelt es sich um ein Konzept, welches aus dem "Buch Deutoronomy - Sefer Devarim" 25:5 - 10 hervorgeht.

In der Thora lesen wir, dass die Frau eines Mannes, der verstirbt und zum Todeszeitpunkt keinerlei Kinder hinterlässt, von dem Bruder des Mannes (Schwager) zur Ehefrau genommen werden muss. Sofern der Verstorbene einen Bruder hat.
Bei solch einer Ehe mit dem Schwager handelt es sich dann um einen "Yibum".

Was aber, wie in fast allen Fällen, wenn der Bruder schon verheiratet ist, die Witwe seines verstorbenen Bruders nicht will oder die Witwe nicht den Schwager heiraten will ?
Der Talmud Traktat Yevamot beschäftigt sich eingehend mit dem Thema "Yibum" und in Kapitel 12, Seite 101 ff., lernen wir über die Prozedur der "Chalitzah", welche in Gegenwart von drei rabbinischen Richtern vollzogen wird, wenn der Bruder sowie die Witwe keine Ehe eingehen wollen. Bei solch einem Verfahren werden biblische Verse verlesen, danach entfernt die Witwe den rechten Schuh ihres Schwagers von dessen Fuß und spuckt in die Richtung des Schuhes. Hiernach sind beide Parteien von der biblischen Vorschrift befreit und jeder geht seiner Wege.

Als ich zum ersten Male von dem Konzept hörte, dachte ich erst, dass das ja wohl nicht wahr sein könne. Wozu denn das Ganze ?
Neben einigen kabbalistischen Kommentaren hierzu schreibt der einstige Frankfurter Rabbiner Samson Raphael Hirsch (1808 - 1888): Bei dem Yibum handelt es sich um eine Manifestation des Ausdrucks der Liebe zum verstorbenen Bruder und dessen Witwe soll nicht das Gefühl bekommen, nach dem Tod ihres Gatten einsam und allein dazustehen.

Die Chalitzah muss mit einem Schuh erfolgen und der Talmud beschreibt, dass die Chalitzah mit, zum Beispiel, einem Strumpf ungültig wäre.

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