Dienstag, Januar 01, 2008

Wieviel kostet das ?

B"H

Der Talmud Traktat Bava Metziah 58b spricht ein so alltägliches Thema an, bei dem, wenn wir in die Lage geraten, wir gar nicht mehr groß über unser Tun nachdenken.

Die Mishna (mündliche Überlieferung G - ttes an Moshe auf dem Berg Sinai) sagt folgendes:

Genauso wie ein falsches Verhalten beim Kauf und Verkauf vorhanden sein kann, geschieht dies dabei auch mit Worten.
Jemand sollte nicht sagen: "Wieviel kostet das", wenn er nicht beabsichtigt, den Gegenstand zu erwerben.


Die gleiche Mishna führt noch weitere Beispiele an, doch wollen wir vorerst bei dem obigen Thema bleiben.

Ein "potentieller Kunde" soll einen Verkäufer nicht nach einem Preis der Ware fragen, wenn er nicht vorher beabsichtigt, den Gegenstand auch wirklich zu kaufen. Heißt, einfach nur so aus Langeweile fragt.

Der große Talmudkommentator Me'iri (Rabbi Menachem Me'iri aus der Provence, 1249 - 1310) erklärt Einzelheiten:

Sobald der "potentielle Kunde" erst einmal nach dem Preis gefragt hat, wird er kaum zugeben, dass er keinerlei Absicht hegt, den Gegenstand zu erwerben. Vielmehr wird er sich einfach wortlos entfernen. Mit dieser Art des "Sich Entfernens" erweckt er den Eindruck, dass die Ware den Preis nicht wert sei.
Wenn andere Kunden von diesem Vorfall hören, könnte der Verkäufer gezwungen sein, den Preis der Ware herabzusetzen und erleidet somit einen finanziellen Verlust. Aber selbst wenn kein anderer Kunde den Vorfall beobachtet hat, ist der Verkäufer verärgert über das Verhalten des "potentiellen Kunden".

In beiden Fällen tat der "potentielle Kunde" dem Verkäufer unrecht.

Rabbi Elazar sagt in der gleichen Gemara (rabbinische Diskussionen), dass dieses verbale falsche Verhalten des "potentiellen Kunden" schwerwiegender ist als ein falsches Verhalten während des Kaufes selbst (z.B. ein zu hoher Preis).
Als Grund nennt er dafür, dass bei dieser Art von Verhalten nicht nur die Geldbörse des Verkäufers angegriffen wird, sondern vielmehr dessen innere Persönlichkeit.

Rabbi Shmuel bar Nachmani fügt hinzu, dass ein eventuell erlittener finanzieller Verlust durch einen Schadenersatz wettgemacht werden könnte, aber in diesem Fall der Verkäufer mental verletzt wurde und dies nicht wettzumachen ist. Selbst bei einer Entschuldigung bleibe immer ein bitterer Nachgeschmack.

Rashi fragt dazu eine hervorragende Frage; nämlich die, wie denn der Verkäufer wissen soll, dass der "potentielle Kunde" die Ware nicht doch kaufen wollte und daher nach dem Preis fragte. Wie kann er dann beleidigt sein ?

Rashis Antwort ist simpel:
Natürlich kann der Verkäufer die wahre Absicht seiner Kundschaft nicht voraussehen, aber G - tt kann es. G - tt weiß, was jeder Mensch denkt und kann dementsprechend denjenigen bestrafen. Der "potentielle Kunde" kann vielleicht dem Verkäufer etwas vormachen, aber nicht G - tt.

Wie oft erleben wir es, dass jemand an einen Stand kommt und sich eine Frucht oder Ähnliches herauspickt und ißt. Natürlich nur um zu probieren und zu testen, ob die Ware es wert ist, gekauft zu werden. Auch dieses Verhalten ist lt. des Talmuds falsch, wenn derjenige niemals vorhatte, die Ware wirklich zu kaufen, sondern sich nur auf Kosten des Händlers vollstopft.

Vielleicht helfen diese kleinen Halachot (Gesetze) dem ein oder anderen in seinem Alltag mehr nachzudenken. Vor allem aber den Verkäufern.

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