Sonntag, März 09, 2008

"Du sollst das Zicklein nicht in der Milch der Mutter kochen"

B"H

"Du sollst das Zicklein nicht in der Milch der Mutter kochen" - dieser eine Satz aus der Thora gibt vielen Leuten ein absolutes Rätsel auf.

Inwieweit ist es Juden erlaubt, Milch und Fleisch zusammen zu verzehren ?

Darf man es überhaupt zusammen verzehren ?

Und besagt der obige Satz aus der Thora nicht ausdrücklich nur, dass wir das Zicklein nicht in der Milch der Mutter kochen dürfen ?

"Kochen" steht dort und nicht "essen".

Der berühmte Satz aus der Thora findet dreimal in ihr Erwähnung:

Und zwar in Exodus 23:19, 34:26 sowie in Deuteronomy 14:21.
Der Talmud Traktat Chullin genauso wie der Schulchan Aruch (Code of Jewish Law), Yoreh Deah 87 - 108, gehen ausführlich auf dieses so komplizierte Thema in der Kaschrut ein.

Die Gemara (rabbinische Diskussionen) in Chullin 113a + 115b sowie der Schulchan Aruch, Yoreh Deah 87:1, sehen allein in dem einen Satz drei definitive Verbote:

"Du sollst das Zicklein nicht in der Milch der Mutter kochen"

1. Dürfen Fleisch und Milch NICHT zusammen gekocht werden.

2. Wenn Fleisch und Milch zusammen gekocht wurden, besteht das Verbot des Verzehrs.

3. Wenn beides nicht verzehrt werden darf, so darf es auch nicht an einen Dritten weiterverkauft werden. Somit ist es verboten, einen positiven Nutzen aus der Sache zu ziehen.

Die Tannaim (die Verfasser der Mischna, unter anderem Rabbi Akiva) sind der Auffassung, dass dieses biblische Verbot ausschließlich für koscheres Fleisch sowie koschere Milch gilt.

Allen dürfte durchaus klar sein, was koscheres Fleisch ist, doch was ist koschere Milch ? In Israel ist es üblich, die Milch, die am Schabbat gemolken wurde, nicht zum Verzehr freizugeben. Es ist klar, dass jede Kuh gemolken werden muß; auch am Schabbat. Nur wird diese Milch als unkoscher betrachtet und nicht verwertet.
Dies nur als kleines Beispiel.


Wie kommt der Talmud zu der Behauptung, dass es des Weiteren verboten ist, aus dem unkoscheren Gekochten einen positiven Nutzen zu ziehen (z.B. durch Verkauf) ?

Die Gemara stellt die gleiche Frage und gibt Orlah als Beispiel an.

Orlah = Wenn ein Jude einen Baum pflanzt, dann ist es ihm untersagt, während der ersten drei Jahre die Früchte des Baumes zu verzehren (Leviticus 19:23).

Die Gemara im Talmud Traktat Pesachim 22b schließt daraus, dass sowohl der Verzehr als auch das Ziehen eines Nutzens der Ware verboten sind.

Wenn also der Ziehen eines positiven Nutzens im Falle der Orlah verboten ist, dann trifft dies folglich auch auf den Fall zu, in dem Milch und Fleisch zusammen gekocht worden sind (Chullin 115a).

Dies nur in Kürze als kleine Erklärung eines so wichtigen Themas, welches immer wieder neu missinterpretiert wird. Das Thema "Kaschrut" ist dermassen umfangreich, dass es sinnvoller ist, alles anhand kleiner Einzelbauteile zu erklären, damit keine grosse unnötige Verwirrung aufkommt.

Zusätzlich muß erwähnt werden, dass in vielerlei Kaschrut - Bereichen halachische Unterschiede zwischen aschkenazischen sowie sephardischen Juden besteht.

3 Kommentare:

  1. Anonym10:38 AM

    Wenn es verboten ist Nutzen aus diesen Lebensmitteln zu ziehen, kann man sie denn nicht verschenken?
    Jana

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  2. B"H

    Ich lernte einmal, dass man Fleisch, welches in Milch gekocht worden ist, noch nicht einmal einem Hund anbietet.

    Aber gute Frage.
    Ich schaue einmal genauer nach und antworte Dir spaeter.

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  3. B"H

    Zu zweit haben wir (ein chassidischer Rabbi und ich) jetzt den Schulchan Aruch, die Mischna Thora (Hilchot Asurot) des Rambam (Maimonides), den Aruch HaSchulchan sowie den Kaf HaChaim auseinander genommen. Keiner von uns hätte je geglaubt, dass sich Deine Frage als so kompliziert entpuppt.

    Generell gilt meine vorherige Aussage, dass in Milch gekochtes Fleisch NICHT an Haustiere verfüttert werden darf. Gemäss der Halachot, welche wir durchgegangen sind, gilt selbst die Fütterung eines Haustieres mit solchem Fleisch als "Nutzen ziehen".

    Für dieses Statement werden ein paar Begründungen aufgeführt. Der wesentliche Grund ist, dass man hier deshalb einen Nutzen zieht, weil halt kein anderes Tierfutter verwenden muß; also anderes Futter einspart.

    Der Rambam in seiner Mischna Thora (Hilchot Asurim) sagt, dass Fleisch in Milch gekocht begraben werden muß. Wobei mir der Chassid erläuterte, dass in vielen Fällen, bei denen Hühnerfleisch in Milch gekocht wurde, Ausnahmen gelten. Aber ich will jetzt niemanden damit verwirren, insbesondere nicht mich selbst, habe ich doch vergangenen Mittwoch das genaue Gegenteil gehört. Allerdings sind im Schulchan Aruch tatsächlich solcherlei Ausnahmen aufgeführt und hierzu werde ich noch eingehender nachfragen.

    Der Rambam sagt "begraben", weitere halachische Instanzen sagen zusätzlich, dass man das so gekochte unkoschere Fleisch in einen Mülleimer werfen kann. Allerdings sollte der Mülleimer so platziert sein, dass keinerlei Gefahr besteht, dass jemand, selbst ein Tier, etwas herausnimmt und verzehrt.

    Des Weiteren kann das Fleisch ebenso in die Toilette geschüttet werden.

    Im Buch "Kaf Chaim" (ein Kommentar zum Schulchan Aruch) steht ein ausdrückliches Verbot der Weitergabe von Fleisch in Milch gekocht. Selbst nicht an einen Götzenanbeter oder Hund. Niemand soll dieses Fleisch verzehren und den Geschmack etc. geniessen.

    Jedenfalls hast Du den chassidischen Rabbi mit Deiner Frage zur Höchstform auflaufen lassen und ich glaube, er wühlt immer noch durch die Regale.

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