Montag, Mai 10, 2010

Halacha: "Kerzenzünden am Schabbat"

B"H

Ein sephardischer Rabbiner erklärte folgende Halachot auf dem israelisch - haredischen (ultra - orthodoxen) Radiosender "Kol HaRama":

Zuerst stellte der Rabbiner die Frage, ob eine Jüdin den Segen über die Schabbatkerzen (am Freitag abend) sagen darf, wenn ein Nichtjude die Kerzen anzündete. Gesetz des Falles, dass die Jüdin eventuell verhindert ist, wie Krankheit oder aus einem anderen triftigen Grund heraus.

Antwort:
Selbst wenn ein Jude die Schabbatkerzen für eine zweite Person anzündet, wird der Segen normalerweise nicht gesagt, denn die Mitzwah verlangt, dass eine Person seine Kerzen selbst zündet. Sprich, aktiv mit seinen Händen etwas bewirkt.

Zweite Frage:

Akzeptiert eine Jüdin den Schabbat voll und ganz nachdem sie die Kerzen zündete ?
Heißt: Darf sie danach keinerlei am Schabbat verbotene Arbeiten mehr verrichten ?

Antwort:
Im Schulchan Aruch (Code of Jewish Law) heißt es, dass wenn eine Jüdin die Schabbatkerzen nicht direkt mit der Intension zündet, sie wolle den Schabbat voll und ganz akzeptieren, sie auch nach dem Kerzenzünden für eine befristete Zeitdauer Arbeiten verrichten kann. Insbesondere sind Frau mit Beginn des Schabbat eh gestresster als Männer, denn sie kümmern sich darum, dass die anzulassenden Lichter in der Wohnung brennen oder das vorbereitete Essen richtig auf der Plata (Warmhalteplatte) steht, dass die Plata auf die richtige Temperatur gestellt ist, und und und. Allgemein empfiehlt es sich die Kerzen mit der Absicht zu zünden, den Schabbat nicht sofort zu akzeptieren, denn wie oft fallen einem hinterher noch vergessene Tätigkeiten ein.

Das Licht der Schabbatkerzen hat nicht direkt etwas mit der Annahme des Schabbat zu tun; sprich, dass ich den 39 verbotenen Tätigkeiten nicht mehr nachgehen darf. Vielmehr bringen die Schabbatkerzen eine besondere Atmosphäre mit sich und erfüllen die Wohnung mit einem speziellen Licht.


Links:



Die 39 verbotenen Tätigkeiten am Schabbat, Teil 2

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